Ein wenig Klarheit und endlich wieder eine Perspektive!
Aufgrund der aktuell positiven Entwicklung der Corona – Fallzahlen in ganz Bayern erlaubt unsere Staatsregierung weitere Lockerungen, auch für den Sport.
Mit der Änderung der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen bereits ab dem 21. Mai 2021 25 Personen mit Kontakt (Outdoor) gemeinsam trainieren. Damit hat die Staatsregierung schweren Herzens die bisherige restriktive Handhabung der Gruppen geändert.
Ein grobe Übersicht bietet die nachfolgende Grafik vom BLSV.
Die 94er arbeiten derzeit mit Hochdruck an einem entsprechenden Hygienekonzept, welches analog zum Trainingsstart in 2020 mit unseren Hauptvereinen (TSG und TVK), sowie mit den Gemeinden abgestimmt sein muss.
Stand heute versucht die HSG94 ab Montag, den 7.6. ein regelmäßiges Training für unsere Kids, Jugendliche und Aktive anzubieten. Ob dies in unseren Hallen oder auf unseren Sportanlagen stattfinden wird ist derzeit noch in Klärung. Nähere Infos erhaltet ihr in den Mannschaftsgruppen.
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Auf der Webseite des BLSV ist zu entnehmen welcher Sport bei einer Inzidenz von unter 50 durchgeführt werden darf?
(Stand 25. Mai 2021)
Bei einer Inzidenz von unter 50 ist lt. aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgender Sport grundsätzlich erlaubt:
• Kontaktfreier Outdoor – Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen bzw. in Gruppen von bis zu 20 Kindern (unter 14 Jahren)
Ermöglicht die Kreisverwaltungsbehörde die weiteren Öffnungsschritte, so wäre dann Sport wie folgt zulässig:
• Kontaktfreier Indoor – Sport – die maximal zulässige Personenzahl orientiert sich am zur Verfügung stehenden Raumvolumen sowie den Lüftungsmöglichkeiten. Der Mindestabstand von 1,5m zwischen den Personen muss zu jeder Zeit eingehalten werden können.
• Kontaktsport Outdoor in Gruppen von bis zu 25 Personen (altersunabhängig)
• Kontaktfreier Sport Outdoor in Gruppen von bis zu 25 Personen (altersunabhängig)
Ein negatives Testergebnis ist hierbei nicht erforderlich.
Welcher Sport gilt bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100?
Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 ist lt. aktueller Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgender Sport grundsätzlich erlaubt:
• Kontaktfreier Outdoor – Sport in Gruppen von 5 Personen aus max. 2 Haushalten bzw. in Gruppen von bis zu 20 Kindern (unter 14 Jahren)
Ermöglicht die Kreisverwaltungsbehörde die weiteren Öffnungsschritte, so wäre dann Sport unter der Voraussetzung eines negativen Testergebnisses wie folgt zulässig:
• Kontaktfreier Indoo r – Sport – die maximal zulässige Personenzahl orientiert sich am zur Verfügung stehenden Raumvolumen sowie den Lüftungsmöglichkeiten. Der Mindestab- stand von 1,5m zwischen den Personen muss zu jeder Zeit eingehalten werden können.
• Kontaktsport Outdoor in Gru ppen von bis zu 25 Personen (altersunabhängig )
• Kontaktfreier Sport Outdoor in Gruppen von bis zu 25 Personen (altersunabhängig)
Das Testerfordernis für kontaktfreien Sport Outdoor entfällt, wenn in Gruppen von 5 Perso- nen aus max. 2 Haushalten bzw. in Grup pen von bis zu 20 Kindern (unter 14 Jahren) trainiert wird.
(Quelle: BLSV)