Hessen-Handball: Entscheidung zur Auf- und Abstiegsregelung

Entscheidungen zum Saisonabbruch: Präsidiumsentscheidungen vom 03.04.2020

Quelle: www.hessen-handball.de; direkter Link zum Bericht. auf der Homepage des HHV.

In einer weiteren Telefonkonferenz hat  das Präsidium des HHV entschieden, die Regelungen für Auf- und Abstieg zu ergänzen und analog anderer Handball- und hessischer Sportfachverbände zu verfahren:

  • In allen Spielklassen des HHV und seiner Bezirke wird der Abstieg grundsätzlich nicht vollzogen.
  • In allen Klassen wird der Direktaufstieg der Tabellenersten/Aufstiegsberechtigten gewährleistet.
  • Ein zusätzlicher Aufstieg über ausstehende Relegationsspiele ist nicht möglich.
  • In der Saison 2020/21 wird auf keiner Ebene eine Pokalrunde gespielt.

Die getroffene Regelung bedeutet, dass in der kommenden Saison 2020/21 in der Regel in größerer Gruppenstärke gespielt wird, mit der Folge eines erhöhten Abstiegs nach Ablauf der Saison.

Sollten Mannschaften aufgrund des aktuellen Tabellenplatzes oder sonstiger Gründe freiwillig auf die jetzige Spielklasse verzichten, werden sie direkt eine Klasse tiefer eingruppiert. Ziffer 21 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen des HHV ist für die beendete Saison einmalig außer Kraft gesetzt.

Auf der Grundlage der unterschiedlichen Anzahl von ausgetragenen Spielen, werden neue Abschlusstabellen mit einer Quotientenberechnung erstellt. Das Verfahren hierzu wird den Klassenleitern zeitnah zur Verfügung gestellt. In diese Berechnung fließen die Punktabzüge wegen SR-Soll-Bestrafung mit ein. Erst nach Erstellung dieser überarbeiteten Tabellen, die spätestens Ende April 2020 veröffentlicht werden, kann eine verbindliche Aufstiegsregelung in den jeweiligen Klassen erklärt werden.

Präsidium des HHV.

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