Anpassung des Hygieneschutzkonzeptes der HSG94 Rev. 9.
Aufgrund der Anpassungen der bayr. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 02.09.2021 (14. BayIfSMV, BayMBl. 2021 Nr. 615) mussten wir unser Hygieneschutzkonzept erneut anpassen. Bei einer Inzidenz von >=35 (derzeit der Fall) gilt weiterhin: 3G für alle